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Oliver Krause
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Rechtsanwalt Oliver Krause wurde am 05. Juni 1976 in Halle geboren. In
seiner Heimatstadt absolvierte er sowohl seine schulische als auch
seine juristische Ausbildung. Im Gegensatz zu vielen anderen hatte er
die Möglichkeit in Halle zu bleiben und dort tätig zu werden.
Um sich sprachlich und juristisch weiterzubilden, studierte er ein Jahr
an der "Università degli studi di Siena" in Siena/Italien.
Am 22. September 2004 wurde Rechtsanwalt Oliver Krause zur Anwaltschaft
zugelassen. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen- Anhalt und
der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein.
Die Schwerpunkte von Rechtsanwalt Oliver Krause liegen im Medizinrecht, Steuerrecht und Allgemeinen Zivilrecht.
Im September 2007 wurde Rechtsanwalt Oliver Krause der Fachanwalt für
Medizinrecht durch die Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt verliehen.
Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige
Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO)
zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und
besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß
dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung
und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt
kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss
er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine
Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an
mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend
teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht
unterschreiten.
Ferner absolvierte Rechtsanwalt Krause den Fachanwaltslehrgang für Steuerrecht, dessen theoretischen Teil er im Mai 2007 erfolgreich abschließen konnte, so dass ihm im Januar 2009 auch der Fachanwalt für Steuerrecht verliehen werden konnte.
Auf Grund seiner Fremdsprachenkenntnisse der englischen, russischen und
italienischen Sprache gewährleistet Rechtsanwalt Oliver Krause eine
adäquate Betreuung auch nicht deutschsprachiger Mandanten.
Arbeitsschwerpunkte:
Vertrags(zahn)arztrecht
Zulassung/Ermächtigung
Zweigpraxis/ausgelagerte Praxisräume
Honorarabrechnung, -kürzung/Plausibilität
Wirtschaftlichkeitsprüfung/ Richtgrößen
Disziplinarverfahren
Berufsrecht
Approbation/ Berufserlaubnis
Berufs- und Weiterbildungsordnung
Gebührenrecht
Arzthaftungsrecht
Berufsgerichtsverfahren
Marketing
Entwicklung von Marketingkonzepten
Praxisbroschüren
Praxisanzeigen
Prüfung von Werbemaßnahmen in rechtlicher Hinsicht
Praxis- An- und Verkauf
Vertragsgestaltung
Übernahmeplanung
Verhandlungsführung
Kaufpreisermittlung
Praxismietvertrag
Kooperationen
Gemeinschaftspraxisverträge
Praxisgemeinschaftsverträge
Medizinische Versorgungszentren
Integrierte Versorgung
Jobsharing/angestellte Ärzte/Assistenten